StartseiteInformationenKGRSeelsorgeDiakonatKinderkircheÖkumeneMinistrantenSingscharC@fe4youTermineLinksImpressum


Der Dienst des Ständigen Diakons

Schon in der alten Kirche gab es eine dreifache Ausformung des Amtes. Als Helfer waren dem Bischof neben den Priestern auch die Diakone zugeordnet.

Der Diakonat ist in der lateinischen Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil als eigenständiges, sakramental übertragenes Amt erneuert worden.

Um das Amt des Diakons zu verstehen, legt sich der Ansatz beim Bruderdienst Jesu besonders nahe. Denn nur wo Menschen sich in der Liebe Jesu gegenseitig annehmen und nur wo sie die Liebe Jesu dazu bewegt, sich gerade den Armen und Verlassenen zuzuwenden, kann brüderliche Gemeinde wachsen. Das Amt in der Gemeinde ist nicht nur verantwortlich für die Einheit der Gemeinde durch die Verkündigung des Wortes Gottes und durch die Feier der Eucharistie, sondern auch für die Voraussetzungen und Konsequenzen solcher Gemeinschaft: für den Bruderdienst christlicher Liebe.

Durch Gebet und Handauflegung des Bischofs wird der Diakon auf unwiderrufliche und endgültige Weise öffentlich zu seinem Dienst beauftragt und bevollmächtigt. Sein Amt macht ausdrücklich, dass das kirchliche Amt insgesamt diakonia, d. h. Nachfolge und Vergegenwärtigung dessen bedeutet, der gekommen ist, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen. Der Beauftragung durch die Weihe muss von Seiten des Diakons die Bereitschaft entsprechen, sich vorbehaltlos und endgültig in Dienst nehmen zu lassen.

Der Diakon hat den Auftrag, lebendige Zellen brüderlicher Gemeinschaft zu formen aus denen sich die Gemeinde aufbaut; er hat den Auftrag, sich gerade um jene zu sorgen, die der Liebe Jesu am meisten bedürfen und die oft auch von der Gemeinde vernachlässigt zu werden drohen, zumal die Menschen am Rande von Kirche und Gesellschaft; er soll diese Menschen aus ihrer Isolation heraus- und zur Gemeinde hinführen; er hat schließlich den Auftrag, ihr Anwalt in der Gemeinde und das Gewissen der Gemeinde und ihrer Vorsteher zu sein, damit der Dienst der christlichen Liebe in ihr nie vergessen wird. Diesen Auftrag soll er nicht allein durch seinen persönlichen Einsatz leisten, er soll auch in der Gemeinde diakonische Dienste anregen und heranbilden. So ist sein Platz zugleich in der Mitte der Gemeinde und dort, wo Gemeinde noch nicht oder nicht mehr ist.

Zum Dienst des Diakons an der Gemeinde und an den Brüdern gehört auch seine Mitwirkung bei Gottesdienst und Verkündigung.

Durch seine liturgischen und sakramentalen Dienste in der Gemeinde wird er vor allem die untrennbare Verbundenheit von Gottesdienst und Bruderdienst sichtbar machen. Als Anwalt der Notleidenden kam es dem Diakon seit altersher zu, im Gottesdienst die Fürbitten vorzutragen und die Gaben der Gläubigen für die Bedürftigen entgegenzunehmen. Seine Mitwirkung im Gottesdienst, insbesondere bei der Eucharistiefeier verdeutlicht, dass brüderlicher Dienst Wesensmoment des Amtes und Grundzug christlichen Gemeindelebens ist. Darauf muss bei den verschiedenen Formen des Gottesdienstes, an denen der Diakon mitwirkt, auch heute geachtet werden.

In ähnlicher Weise ist die Verkündigung des Diakons von seinem Amt geprägt. Seine Aufgaben sind: Beratung und Glaubensgespräche mit Bedrängten und Glaubensschwachen, Zuspruch für die Kranken und Hilfesuchenden, Mitarbeit in der Gemeindekatechese, Auslegung der Schrift und der Lehre der Kirche für die Gemeinde, vor allem im Hinblick auf den Grunddienst christlicher Bruderliebe.

Der eigenständige Diakonat ist kein bloßer Ersatz für fehlende Priester. Nur in erklärten Sondersituationen und als Übergangslösung kann der Diakon im Namen des Pfarrers und des Bischofs bestimmte Aufgaben der Gemeindeleitung übernehmen.

Die Sendung des Diakons unterscheidet sich nicht nur vom Auftrag des Priesters. Auch gegenüber dem Sozialarbeiter, Lehrer, Krankenpfleger u. a. nimmt er aufgrund seiner sakramentalen Weihe und der besonderen Hinordnung seines Amtes auf den Dienst Christi und der Kirche eine eigene Aufgabe wahr, selbst, wenn sich die praktischen Tätigkeitsfelder überschneiden. Denn er ist öffentlich beauftragt und bevollmächtigt, durch die Vergegenwärtigung der Sendung Jesu Christi in Diakonie, Verkündigung und Liturgie die Gemeinde vor allem tiefer in den Geist brüderlichen Dienens einzuführen.

Quelle: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (Würzburg, 1971-75), Beschluss: Dienste und Ämter (gekürzt).