|
Der Dienst des Ständigen Diakons
Schon in der alten Kirche gab es eine dreifache Ausformung des
Amtes. Als Helfer waren dem Bischof neben den Priestern auch die Diakone
zugeordnet.
Der Diakonat ist in der lateinischen Kirche durch das Zweite
Vatikanische Konzil als eigenständiges, sakramental übertragenes Amt erneuert
worden.
Um das Amt des Diakons zu verstehen, legt sich der Ansatz beim
Bruderdienst Jesu besonders nahe. Denn nur wo Menschen sich in der Liebe Jesu
gegenseitig annehmen und nur wo sie die Liebe Jesu dazu bewegt, sich gerade den
Armen und Verlassenen zuzuwenden, kann brüderliche Gemeinde wachsen. Das Amt in
der Gemeinde ist nicht nur verantwortlich für die Einheit der Gemeinde durch die
Verkündigung des Wortes Gottes und durch die Feier der Eucharistie, sondern auch
für die Voraussetzungen und Konsequenzen solcher Gemeinschaft: für den
Bruderdienst christlicher Liebe.
Durch Gebet und Handauflegung des Bischofs wird der Diakon auf
unwiderrufliche und endgültige Weise öffentlich zu seinem Dienst beauftragt und
bevollmächtigt. Sein Amt macht ausdrücklich, dass das kirchliche Amt insgesamt
diakonia, d. h. Nachfolge und Vergegenwärtigung dessen bedeutet, der gekommen
ist, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen. Der Beauftragung
durch die Weihe muss von Seiten des Diakons die Bereitschaft entsprechen, sich
vorbehaltlos und endgültig in Dienst nehmen zu lassen.
Der Diakon hat den Auftrag, lebendige Zellen brüderlicher
Gemeinschaft zu formen aus denen sich die Gemeinde aufbaut; er hat den Auftrag,
sich gerade um jene zu sorgen, die der Liebe Jesu am meisten bedürfen und die
oft auch von der Gemeinde vernachlässigt zu werden drohen, zumal die Menschen am
Rande von Kirche und Gesellschaft; er soll diese Menschen aus ihrer Isolation
heraus- und zur Gemeinde hinführen; er hat schließlich den Auftrag, ihr Anwalt
in der Gemeinde und das Gewissen der Gemeinde und ihrer Vorsteher zu sein, damit
der Dienst der christlichen Liebe in ihr nie vergessen wird. Diesen Auftrag soll
er nicht allein durch seinen persönlichen Einsatz leisten, er soll auch in der
Gemeinde diakonische Dienste anregen und heranbilden. So ist sein Platz zugleich
in der Mitte der Gemeinde und dort, wo Gemeinde noch nicht oder nicht mehr ist.
Zum Dienst des Diakons an der Gemeinde und an den Brüdern gehört
auch seine Mitwirkung bei Gottesdienst und Verkündigung.
Durch seine liturgischen und sakramentalen Dienste in der
Gemeinde wird er vor allem die untrennbare Verbundenheit von Gottesdienst und
Bruderdienst sichtbar machen. Als Anwalt der Notleidenden kam es dem Diakon seit
altersher zu, im Gottesdienst die Fürbitten vorzutragen und die Gaben der
Gläubigen für die Bedürftigen entgegenzunehmen. Seine Mitwirkung im
Gottesdienst, insbesondere bei der Eucharistiefeier verdeutlicht, dass
brüderlicher Dienst Wesensmoment des Amtes und Grundzug christlichen
Gemeindelebens ist. Darauf muss bei den verschiedenen Formen des Gottesdienstes,
an denen der Diakon mitwirkt, auch heute geachtet werden.
In ähnlicher Weise ist die Verkündigung des Diakons von seinem
Amt geprägt. Seine Aufgaben sind: Beratung und Glaubensgespräche mit Bedrängten
und Glaubensschwachen, Zuspruch für die Kranken und Hilfesuchenden, Mitarbeit in
der Gemeindekatechese, Auslegung der Schrift und der Lehre der Kirche für die
Gemeinde, vor allem im Hinblick auf den Grunddienst christlicher Bruderliebe.
Der eigenständige Diakonat ist kein bloßer Ersatz für fehlende
Priester. Nur in erklärten Sondersituationen und als Übergangslösung kann der
Diakon im Namen des Pfarrers und des Bischofs bestimmte Aufgaben der
Gemeindeleitung übernehmen.
Die Sendung des Diakons unterscheidet sich nicht nur vom Auftrag
des Priesters. Auch gegenüber dem Sozialarbeiter, Lehrer, Krankenpfleger u. a.
nimmt er aufgrund seiner sakramentalen Weihe und der besonderen Hinordnung
seines Amtes auf den Dienst Christi und der Kirche eine eigene Aufgabe wahr,
selbst, wenn sich die praktischen Tätigkeitsfelder überschneiden. Denn er ist
öffentlich beauftragt und bevollmächtigt, durch die Vergegenwärtigung der
Sendung Jesu Christi in Diakonie, Verkündigung und Liturgie die Gemeinde vor
allem tiefer in den Geist brüderlichen Dienens einzuführen.
Quelle: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik
Deutschland (Würzburg, 1971-75), Beschluss: Dienste und Ämter (gekürzt).
|